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#Wissenswert Infos im Bereich Psychologie

2016 fiel der Startschuss für meinen Blog und YouTube-Kanal. Es gab zu der Zeit noch nicht so viele populärwissenschaftliche Informationen zum Thema Narzissmus in Deutschland.
In den letzten Jahren hat sich die Situation rasant geändert und das zieht dann – bedauerlicherweise – auch einige schwarze Schafe an, die das schnelle Geld wittern.
Kritisch betrachte ich hasserfüllte, unseriöse, reißerische, ausschließlich auf Hetze und Profit ausgelegten Content. Der qualitativ mehr als zweifelhaft ist. Mit hilfreichen Infos hat das – auch wenn es von den Verfassern oft so deklariert wird – nichts mehr zu tun. Im psychologischen Bereich eine fatale Entwicklung, denn das kann durchaus größeren Schaden anrichten. Dabei muss nicht jeder der über psychologische Themen schreibt ein Psychotherapeut(in) sein, das bin auch ich nicht und das finde ich auch ganz gut, weil ich einen anderen Blick auf die Themen habe, die ich einbringe. Trotzdem ist doch ein Mindestmaß an Qualität wichtig.
Da ich selbst seit über 20 Jahren im Bereich Heahlthcare arbeite  kenne mich deshalb im Gesundheitswesen und seinen Strukturen bestens aus. Daher weiß ich genau, welche Maschen dort auch häufig angewendet werden, um Menschen zu täuschen und wie perfide Scharlatane und Glücksritter (die durchaus auch medizinische Fachkräfte sein können) andere abzocken wollen. Aus dem Grund habe ich hier sechs hilfreiche Tipps zusammengestellt, die dir dabei helfen sollen, dich im Angebotsdschungel im psychologischen Bereich besser zurechtzufinden und für dich besser selektieren zu können.

Unter den Tipps findest du zusätzlich dann noch ein YouTube-Video von mir zum Thema “Leichtgläubigkeit und wie stark narzisstische Menschen diese ausnutzen können” ebenfalls mit vielen praktischen Tipps. 

  • 1. Wer schreibt und redet?

    Schau immer wieder ganz genau hin, von wem Du eine Information Informationen erhältst. 
    Wie ich schon geschrieben hatte, muss nicht jeder der über psychologische Themen schreibt ein(e) Psychotherapeut(in) sein, aber dennoch sollte man wissen mit wem man es überhaupt zu tun hat:
    Informiere Dich, wer und bzw. welche Interessengruppen sich dahinter vielleicht sogar verbergen. Diese sind vielleicht oft erst bei genauerem Hinsehen erkennbar. Was steckt wirklich hinter Ausbildungen, Instituten, Zertifikaten, Auszeichnungen und Titeln: Schau es dir an und lass dich aber eben auch nicht Blenden. 
    Ein Impressum auf einer Website gibt oft erste Auskunft, du kannst Tools wie Northdata nutzen, um Strukturen hinter Anbietern zu erkennen. Lebensläufe geben Auskünfte, ob es sich bspw. um fundierte staatlich anerkannte Ausbildungen (hier gibt es Liste dazu) handelt oder ausschließlich heiße Luft und leere Aussagen. Auch wenn nirgendwo ein Lebenslauf einsehbar ist, dann ist das wenig vertrauenserweckend.
    Gibt es einen Buchautor oder eine Autorin wirklich, oder ist es alles Fake, der Lebenslauf frei erfunden, die Person ein Stockbild und steckt eine Agentur dahinter, die das schnelle Geld machen will?
    Stell dir diese Fragen und lerne gesund kritisch zu sein. Das kann einem schwerfallen, wenn man aus einem stark narzisstischen Elternhaus kommt. 

    Mein Tipp: Nimm dir die Zeit ein wenig in der Tiefe zu schauen und lerne kritischer zu sein, sei dir bewusst, dass es leider nicht jeder gut mit einem meint und dass Fakenews und Betrügereien Teil unserer Welt und unseres Lebens sind. Es ist wichtig, dass du lernst gut und gesund kritisch auszuwählen.

  • 2. Geschützte Berufsbezeichnungen

    Der Begriff Psychotherapeutin/Psychotherapeut wurde 2020 als Berufsbezeichnung festgelegt. Bisher lautete die Bezeichnung Psychologische Psychotherapeut/innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen. Ärztinnen und Ärzte, die Psychotherapie anbieten, können sich ärztliche Psychotherapeutin/ärztlicher Psychotherapeut nennen. Diese Berufsbezeichnungen sind titelgeschützt. Für diese Berufe gibt es eine Berufsordnung der jeweiligen Kammern (Beispiel Berlin). Nur Menschen mit entsprechendem Studium an Universitäten (und Weiterbildung) dürfen sich also so bezeichnen. 
    Wichtig zu wissen: “Psychotherapie HPG” und “Psychologische Berater/in” besitzen keine Approbation und dürfen sich deshalb auch nicht als Psychotherapeut/in bezeichnen.

    Titelmissbrauch ist strafbar!
    Der Missbrauch dieser Berufsbezeichnungen ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, denn ein falscher Gebrauch ist strafbar: § 1 Abs. 1 Psychotherapeutengesetz (Titelmißbrauch 132a StGB): Die Bezeichnung “Psychotherapeut” oder “Psychotherapeutin” darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden. Sonderfall ÄrztInnen: psychotherapeutische Weiterbildung.

    Angabe “Studium Psychologie” oder “Student oder Studentin Psychologie”: Diese Angabe sagt ebenfalls nichts über die Kompetenz aus, es besagt lediglich, dass eine Person – nach eigenen Angaben – zum Studium eingeschrieben ist oder war, nicht aber in oder bis zu welchem Semester und auch nicht mit welchem oder überhaupt einem Erfolg/Abschluss. 

    Mein Tipp: Psychotherapeuten, die eine Psychotherapie anbieten dürfen, müssen in Deutschland eine sog. Approbation haben. Die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit in Deutschland ist ebenfalls nur mit einer gültigen Approbation oder Berufserlaubnis möglich. Nur die Approbation ermöglicht eine grundsätzliche Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und erlaubt die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“. Alle approbierten Psychotherapeut/innen sind Pflichtmitglied der Psychotherapeutenkammer, die Ärzte bei der jeweiligen Ärztekammer. Diese Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer ist gesetzlich definiert. Bist du also unsicher, ob es sich um einen rechtlich korrekt bezeichneten und entsprechend ausgebildeten Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin handelt, oder doch einen Scharlatan, wende dich im Zweifel an die jeweilige Landeskammer deines Bundeslandes (bei Psychotherapeuten die Psychotherapeutenkammer oder bei Ärzten die jeweilige Ärztekammer): 

  • 3. Begriffe Psychotherapie & Therapeut/in

    Begriff “Psychotherapie”
    Im Gegensatz zur Berufsbezeichnung “Psychotherapeutin und Psychotherapeut ” ist der Begriff “Psychotherapie” in Deutschland (leider) nicht gesetzlich geschützt Aber: Wer die Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ausüben will, bedarf der Approbation als „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“, das ist gesetzlich im Psychotherapeutengesetz – PsychThGgeregelt.

    Der Begriff “Therapeut”
    Die Bezeichnung „Therapeut“ (ausgenommen ist der Physiotherapeut) ist ebenfalls – leider bisher noch nicht –  geschützt. Dies gilt sowohl für den Begriff als solchen, als auch in Verbindung mit bestimmten tätigkeitserklärenden Ergänzungen. Jeder kann sich also ohne jegliche Qualifikation und Ausbildung so bezeichnen
    Erschreckendes Beispiel Traumatherapeut/in: Als Traumatherapeut/in kann sich jeder ohne Schulabschluss, Berufsausbildung, bspw. auch wenn er Bäcker oder Ingenieur ist, einfach selbst so bezeichnen. Hierfür ist auch keine Weiterbildung etc. notwendig. Oft offiziell klingende Zertifikate können von jeder Person nach Belieben ausgestellt werden und haben keinerlei Relevanz bzw. geben keine Aussage über Qualität oder Wissen. Das solltest du bei deiner Informationsrecherche ebenfalls unbedingt beachten.

    Mein Tipp: Kein seriöser Anbieter möchte bei seinen Lesern und Klienten Verwirrung stiften oder sich mit falschen Titeln schmücken. Dieses Wissen über Berufsbezeichnungen und Regelungen ist deshalb sehr gut nutzbar, um besser seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden. 


    📌Persönliche Anmerkung: Als medizinische Fachkraft, die seit 20 Jahren im Gesundheitswesen tätig ist, hoffe ich sehr, dass diese beiden Bereiche zum Schutz der Patienten und Patientinnen vom Gesetzgeber zukünftig klarer, eindeutiger und wesentlich strenger geregelt werden.

  • 4. Verboten: Unseriöse Heilsversprechen

    Auch unter dem medizinischen Fachpersonal (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten etc.) gibt es leider schwarze Schafe. Das macht mich als examinierte Krankenschwester besonders ärgerlich. Skeptisch sollte man hier immer werden, wenn besonders diese Berufsgruppe Heilsversprechen abgibt: Das ist laut dem sog. Heilmittelwerbegesetz – HWG nicht nur unseriös, sondern sogar gesetzlich verboten. Seriöse Anbieter würden dies – nicht nur aus moralischen Gründen – niemals tun. 

    Achte bei deiner Recherche deshalb ganz genau auf den Background von Menschen: Betrüger versuchen hier gerne zu verwirren und nutzen Leichtgläubigkeit beim Gegenüber schamlos aus. 

    Mein Tipp: Vertraue nicht automatisch – online und auch bei sonstigen Veröffentlichungen wie Büchern, Podcasts etc. – den Aussagen und Angeboten von Fachleuten (wie Ärzte, Psychotherapeuten etc.). Gehe nicht automatisch davon aus, dass diese aufgrund ihres Backgrounds immer seriöse und wissenschaftliche fundierte Infos anbieten. Sei auch hier immer in einem gesunden Maß kritisch, besonders wenn Heilsversprechen abgegeben werden.

  • 5. Aussagen und Thesen checken

    Eine These ist schnell aufgestellt, wie belastbar ist diese wirklich? Stecken dahinter wirklich wissenschaftliche Erkenntnisse und belastbare Studien oder sind hier Betrüger mit Heilsversprechen am Werk? Durch Falschinformationen wird schnell ein falsches Bild kreiert und Hass und Unsicherheit verbreitet. Zweifelst Du an Aussagen, dann schau genau hin. Diese drei Angebote können dabei helfen, sie decken Falschinfos und Scharlatane auf: 

    Correctiv.Faktencheck
    Was gesellschaftliche Themen betrifft, kann ich Dir da auch den CORRECTIV.Faktencheck empfehlen. Der wirkt dem entgegen und deckt tagtäglich Falschinformationen, Gerüchte und Halbwahrheiten auf.

    Medwatch
    Medwatch ist aktiv gegen Fake News im Bereich Medizin im Einsatz: “Wir glauben fest daran, dass wir mit unserer Arbeit Medizin Fake News entgegenwirken und dass sich Strukturen im Gesundheitssystemverbessern können, wenn wir über Fehlentwicklungen und mangelnde Fürsorge berichten.”

    Projekt „Faktencheck-Gesundheitswerbung”
    Empfehlenswert ist auch das Projekt „Faktencheck-Gesundheitswerbung” der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV):
    ” eine unabhängige, interaktive Informationsplattform mit dem Ziel, mehr Transparenz im Bereich der digitalen Gesundheitsinformationen zu schaffen, die Gesundheitskompetenz zu stärken und Verbraucher:innen vor Schäden durch falsche oder irreführende Gesundheitsinformationen zu schützen.”

    Mein Tipp: Nutze solche unabhängigen Tools für dich, sie sind sogar kostenfrei.

     

  • 6. Online-Kurse / Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)

    Online-Angebote
    Im Bereich der Online-Angebote im Bereich der Psychologie hat sich die Zahl der Produkte im Selbstzahlermarkt rasant entwickelt. Die Qualität der Angebote – auch wenn diese von medizinischem Fachpersonal wie Psychotherapeuten und Ärzten kommen – ist nicht immer gegeben, ein Qualitätssiegel oder Ähnliches gibt es nicht. Deshalb solltest du auch hier genau schauen, wer diese anbietet und was genau dahinter steckt.
    Denn die wissenschaftliche Wirksamkeit ist selbst dann, wenn sie auf evidenzbasierten Theorien und Techniken basieren, bisher nicht belegt, wie auch die sog. “DIGAs” aktuell zeigen: 

    So genannte “Digitalen Gesundheitsanwendungen – DIGA”, das sind Apps und Online-Kurse. Diese konnten seit 2020 vom Arzt verordnet und so von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Sie gibt es in u.a. den Bereichen Ernährung aber auch der Psychotherapie. Um vom Arzt verordnet werden zu können müssen diese u.a. als Medizinprodukt zugelassen sein um in das sog “DIGA”-Verzeichnis aufgenommen und dann auch von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu werden.
    Problem: Allerdings stellt sich die Qualitätssicherung bzw. der Wirksamkeitsnachweis als Problem heraus, denn bei vielen Anwendungen mangelt es noch am wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit. So schreibt die Ärztezeitung zur Auswertung 2022: “Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hadert weiter mit den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Das geht aus dem am Freitag veröffentlichten DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes hervor, der das Versorgungsgeschehen bei den rezeptierbaren Apps auf Rezept unter die Lupe nimmt – und zwar von Januar bis September 2022. Bei einer näheren Betrachtung der bereits vorliegenden Belege des Nutzens von DiGA für die Versorgung zeige sich auch im zweiten Berichtszeitraum, dass nach wie vor für die Mehrheit der Anwendungen bei Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) keine positiven Versorgungseffekte nachgewiesen werden könnten.” Viele der DIGA-Anbieter und Start-ups haben  mittlerweile sogar mit Insolvenzproblemen zu kämpfen.

    Eine – eher populärwissenschaftlich, kritische Betrachtung – der “Psychotherapie per App “hat auch das Team des ZDF Magazin Royale veröffentlicht, das sich mit dem Thema für den Bereich Psychotherapie auseinandergesetzt hat. 

    Mein Tipp: Sei dir bewusst, dass die Wirkung von Online-Angeboten wie Apps, Online-Coachings und Online-Kurse nicht wissenschaftlich belegt ist, wenn hierfür keine belastbaren, seriösen wissenschaftlichen Studien vorliegen (und das ist meistens der Fall!). Auch dann, wenn diese von Fachpersonal wie Ärzten, Psychotherapeuten etc. veröffentlicht werden oder auch vom Arzt verordnet, ist die Wirkung/positive Versorgungseffekt wissenschaftlich zu einem großen Teil überhaupt nicht belegt ist. Sei vorsichtig insbesondere bei unseriösen Heilsversprechen nach dem Motto “Dieser 6-Wochenkurs wirkt garantiert” oder “Jeder kann mit diesem Kurs sofort selbstbewusst werden”. 

  • 7. Coaching & Business-Coaching / Fernunterrichtschutzgesetz

    Coaching & Business Coaching 
    Beide Begriffe sind ebenfalls nicht geschützt. Hier sind die Angebote in den letzten Jahren insbesondere im Online-Bereich rasant gewachsen. Jeder – auch ohne Ausbildung und Studium – kann Coaching und Business-Coaching anbieten. Eine gesetzliche Regelung gibt es aber, das sog. Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz – FernUSG)
    Dieses regelt Rahmenbedingungen für Online-Angebote. Die User sollen mit dem Gesetz vor unseriösen und nicht ausreichenden Bildungsangeboten geschützt werden.

    Mein Tipp: Schau Dir die Lebensläufe von Anbietern ganz genau an. Haben diese staatlich anerkannte Ausbildungen und ggf. zusätzlich ein entsprechendes Studium? Wie sieht es mit der Berufserfahrung aus, liegt praktische Berufserfahrung – bei Business-Coaching auch auf Führungsebene – vor? Überprüfe die Angebote inhaltlich hinsichtlich ihrer Seriosität:
    – Gibt es klare Regelungen und Verträge?
    – Stimmt das Verhältnis von Preis und Leistung oder liegt Wucher vor?
    – Musst du dich zu langfristigen Verträgen verpflichten? 

    Prüfe jedes Angebot genau, kein seriöser Anbieter würde dich zu einem schnellen und unüberlegten Vertragsabschluss drängen.


Sehenswerte und lesenswerte Artikel, Podcasts und Videos

Bei meinem Content konzentriere ich mich darauf, was aus meiner Sicht interessante und hilfreiche Themen sind, die meine Community weiterbringen. Dabei konzentriere ich mich und gebe die volle Energie ausschließlich auf meine eigene Arbeit (da halte ich es ein wenig wie der Fußballtrainer Urs Fischer von Union Berlin 😉 und achte darauf, dass die Quellen meiner Beiträge seriös sind. Hier gibt es jetzt einige Artikel und Videos, die sich im Laufe der Jahre gesammelt haben und alle einen Bezug zu einem Video auf einem YouTube-Kanal haben. Die Videos haben ebenfalls einen direkten oder Querbezug:

YouTube-Videos/Reportage Narzissmus, Schneeballsysteme und Sugardaddys & Suggerbabes

Article Topic Psychology and Narcissism (English)

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